Im Zunftrat laufen die Fäden der Narrenzunft Eberhardzell zusammen. Die Mitglieder sind für sämtliche organisatorische und administrative Abläufe der Zunft zuständig. Die Aufgaben sind vielfältig, auf mehrere Schultern verteilt und klar definiert. Welche Kompetenzen der Mitgliederversammlung oder dem Vorstand vorbehalten sind, regelt die Satzung der Narrenzunft sowie das Vereinsrecht.
Mitglied des Zunftrates ist der geschäftsführende Vorstand, die Vertreter der Mitgliederversammlung sowie jeweils ein Vertreter der Gilden. Der Vorstand besteht aus dem Zunftmeister als Ersten Vorstand des Vereins, dem Zweiten Zunftmeister als dessen Vertreter sowie dem Zunftschreiber, also dem Schriftführer. Außerdem der Säckelmeister, besser bekannt als Kassier und zuletzt dem Protokoller.